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   OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08   

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OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08 (https://dejure.org/2008,11738)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.11.2008 - 5 ME 260/08 (https://dejure.org/2008,11738)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. November 2008 - 5 ME 260/08 (https://dejure.org/2008,11738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in Verfahren über Darlegungsbeschwerden; Beteiligung der Frauenbeauftragten trotz ihrer Kandidatur für den Personalrat

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 146 Abs. 4 S. 1 VwGO; § 60 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 NPersVG
    Bestehen einer generellen Beschränkung zulässiger Beschwerdegründe auf den Prozessstoff erster Instanz; Der Schulleiter als persönlich und sachlich zuständiger Amtswalter für dienstrechtliche Beurteilungen i.R.e. Beförderung; Übertragbarkeit der Beurteilungskompetenz auf ...

  • Judicialis

    NBG § 8 Abs. 1; ; NGG § 19 Abs. 4; ; NGG § 20 Abs. 1 3 Nr. 3; ; NGG § 21 Abs. 1 S. 1; ; NGG § 22 Abs. 1; ; NLVO § 40 Abs. 3 S. 4; ; NPersVG § 60 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ; NPersVG § 63; ... ; NPersVG § 65 Abs. 1 Nr. 5; ; NPersVG § 68 Abs. 2 S. 6; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 4; ; VwVfG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berücksichtigung neuen Vorbringens in Verfahren über Darlegungsbeschwerden sowie zur Beurteilung einer Lehrkraft und Frauenbeauftragten: Eignungsgespräch; Frauenbeauftragte; Gründe, aufgesparte; Lehrkraft; Personalrat; Präklusion; Unterrichtsbesichtigung; Vorbringen, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstliche Beurteilung - Neues Vorbringen; Übertragung der Beurteilungskompetenz; Beurteilung einer Frauenbeauftragten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen einer generellen Beschränkung zulässiger Beschwerdegründe auf den Prozessstoff erster Instanz; Der Schulleiter als persönlich und sachlich zuständiger Amtswalter für dienstrechtliche Beurteilungen i.R.e. Beförderung; Übertragbarkeit der Beurteilungskompetenz auf ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Stade, 21.01.2004 - 3 A 529/03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08
    Zwar bedarf es in den beiden zu unterscheidenden Fällen des Abschnitt I., Zu § 19, Zu Abs. 4 Nr. 2 der VV zum NGG, wenn - wie hier - nach der einschlägigen Beurteilungsrichtlinie der für die Beurteilung zuständige Vorgesetzte mit der Dienststellenleitung identisch ist, keines gesonderten Beurteilungsbeitrages (a. A.: VG Stade, Urt. v. 21.1. 2004 - 3 A 529/03 -, IÖD 2004, 235 [237]) bzw. keiner gesonderten Stellungnahme.

    Es muss deshalb in solchen Fällen aus der Beurteilung selbst hervorgehen, in welchem Umfang die zu beurteilende Beamtin ihre Tätigkeit als Frauenbeauftragte wahrgenommen hat und in welchem Umfang sie ihren sonstigen Aufgaben nachkam (vgl. VG Stade, Urt. v. 21.1. 2004 - 3 A 529/03 -, IÖD 2004, 235 [236]).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 ME 117/07

    Richterliche Kontrolle einer Auswahlentscheidung; Berücksichtigung möglicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08
    In der Rechtsprechung (VGH BW, Beschl. v. 8.11.2004, - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74; Nds. OVG, Beschl. v. 14.4. 2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521 und Beschl. v. 18.6. 2007 - 5 ME 117/07 - IÖD 2007, 194) ist allerdings teilweise die Auffassung vertreten worden, dass ein Rechtsmittelführer in den Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO solche Rügen, die er bereits im ersten Rechtszug hätte erheben können, aber nicht erhoben hat, als Gründe für eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung nicht geltend machen könne.

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf verfahrens- und ermessensfehlerfreie Auswahl kommt nämlich auch dann in Betracht, wenn die Auswahlentscheidung auf einer rechtswidrigen Beurteilung des unterlegenen Bewerbers beruht, ein gegen diese Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und es möglich erscheint, dass eine neue und rechtsfehlerfreie dienstliche Beurteilung zur Auswahl des Antragsteller führt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.6. 2007 - 5 ME 117/07 - IÖD 2007, 194 [195], m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 ME 210/07

    Rechtmäßigkeit eines Auswahlverfahrens und einer Beförderungsentscheidung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08
    Soweit die Antragstellerin geltend macht, der Personalrat sei unzureichend informiert worden, weist der Antragsgegner zutreffend auf den Beschluss des Senats vom 20.7.2007 - 5 ME 210/07 - (insoweit veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) hin.

    Der Senat hat auch bereits entschieden (Beschl. v. 20.7. 2007 - 5 ME 210/07 -, Nds. Rpfl. 2007, 334 [335]), dass es keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet, wenn sowohl die Beurteilungs- als auch die Auswahl- und Ernennungszuständigkeit in einer Hand liegen.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08
    Die Ablehnung der Bewerbung der Antragstellerin ist nämlich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft und es lässt sich nicht ausschließen, dass die Antragstellerin bei einer erneuten Entscheidung des Antragsgegners ausgewählt werden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201]).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08
    Zuzustimmen ist der Antragstellerin, dass der ihre Bewerbung ablehnende Bescheid des Antragsgegners vom 1. April 2008 nur formelhaft und damit nicht in einer Weise begründet ist, die den sich aus § 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 39 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 VwVfG ergebenden gesetzlichen Anforderungen genügt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 [553]).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08
    Aus dem Darlegungs- und Auseinandersetzungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO lässt sich nämlich keine generelle Präklusion des Beschwerdeführers mit solchem über den Prozessstoff erster Instanz hinausgehenden Vorbringen herleiten, das bereits in das Verfahren des ersten Rechtszugs hätte eingeführt werden können (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - NVwZ-RR 2005, 409 [410]; Bay. VGH, Beschl. v. 31.7. 2008 - 7 CE 08.1120 -, juris, Langtext Rn. 13; Bader, in: Bader u. a. VwGO, 4. Aufl. 2007, § 146 Rn. 29 - unter teilweiser Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen Auffassung; Happ, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 146 Rn. 22; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch u. a., VwGO, Stand: März 2008, § 146 Rn. 13c; Martin Redeker, in: Redeker/v. Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 146 Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2006 - 11 S 2135/05

    Zum Ausschluss neuen Vorbringens nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08
    Diese Rechtsmeinung knüpft zwar im Grundsatz zutreffend an die Subsidiarität einer gleichsam originären Rechtsschutzgewährung in dem Verfahren über Darlegungsbeschwerden an, mit dessen gestraffter Ausgestaltung gesetzgeberisch nicht zuletzt eine unerwünschte "Flucht" in die Beschwerde vermieden werden sollte (vgl. VGH BW, Beschl. v. 8.6. 2007, 11 S 2135/05, NVwZ-RR 2006, 849 [850]).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06

    "Abordnung" von der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen zum Polizeiamt für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08
    Tut er dies nicht, sondern wird diese Zustimmung entweder gleichwohl erteilt oder gilt sie - was für den vorliegenden Fall allerdings an dieser Stelle offen bleiben soll - gemäß § 68 Abs. 2 Satz 6 NPersVG als erteilt, so ist davon auszugehen, dass ein insoweit begangener Verfahrensfehler - ungeachtet der Frage einer Einschlägigkeit des § 63 Satz 1 Nr. 2 NPersVG - jedenfalls in Anwendung des Rechtsgedankens des § 46 VwVfG unbeachtlich ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.3. 2007 - 5 ME 295/06 -, PersR 2008, 75 [78]).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08
    In der Rechtsprechung (VGH BW, Beschl. v. 8.11.2004, - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74; Nds. OVG, Beschl. v. 14.4. 2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521 und Beschl. v. 18.6. 2007 - 5 ME 117/07 - IÖD 2007, 194) ist allerdings teilweise die Auffassung vertreten worden, dass ein Rechtsmittelführer in den Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO solche Rügen, die er bereits im ersten Rechtszug hätte erheben können, aber nicht erhoben hat, als Gründe für eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung nicht geltend machen könne.
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07

    Zur Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorliegende Fehler als im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08
    In der Rechtsprechung (VGH BW, Beschl. v. 8.11.2004, - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74; Nds. OVG, Beschl. v. 14.4. 2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521 und Beschl. v. 18.6. 2007 - 5 ME 117/07 - IÖD 2007, 194) ist allerdings teilweise die Auffassung vertreten worden, dass ein Rechtsmittelführer in den Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO solche Rügen, die er bereits im ersten Rechtszug hätte erheben können, aber nicht erhoben hat, als Gründe für eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung nicht geltend machen könne.
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 5 ME 122/08

    Zulässigkeit der Festlegung des Verfahrens und des Inhalts von Beurteilungen für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - 6 A 5030/04

    Bestehen eines Bewerbungsverfahrensanspruchs trotz bereits besetzter begehrter

  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 7 CE 08.1120

    Erstmaliges Vorbringen von (entscheidungserheblichen) Tatsachen, die bereits im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2002 - 6 B 1375/02

    Antrag einer Lehrerin auf vorläufige Freihaltung von Beförderungsplanstellen

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18

    Auflage; Aufnahmestopp; Eignung; Gefährdung; Jugendhilfeeinrichtung; Kindeswohl;

    Es kann dahinstehen, ob der Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers zum Lagerraum und den Baumaterialien vorliegend nicht bereits entgegensteht, dass er diese Umstände erstmals im Beschwerdeverfahren geltend macht, obwohl er diese Angaben auch bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hätte vortragen können (für zulässig halten dies: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.11.2008 - 5 ME 260/08 -, juris Rn. 6; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.01.2017 - 4 CE 16.2575 -, juris Rn. 6; für unzulässig halten dies: Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 10.03.2010 - 12 ME 176/09 -, juris Rn. 26 f., und vom 20.07.2012 - 12 ME 75/12 -, juris Rn. 9, sowie Beschluss vom 13.04.2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5; offengelassen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.09.2008 - 3 M 511/08 -, juris Rn. 4; vgl. auch Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 83).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14

    Kanalbenutzungsverhältnis: Keine Anforderung von Schadensersatz durch

    Der 5. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10. November 2008 - 5 ME 260/08 -, juris, Rdnr. 6 f.) hat dazu ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2008 - 5 ME 350/08

    Bedeutung unterschiedlicher Statusämter der Bewerber i.R.e. Konkurrentenstreits;

    Diese Anordnung ist aber gerade insoweit nicht rechtens, als mit der weiteren Anwendung der Regelungen des Runderlasses eine Abweichung von zwingenden Vorschriften des § 40 NLVO - wie etwa derjenigen des § 40 Abs. 3 Satz 4 NLVO über die für das Gesamturteil zu verwendenden Rangstufen - verbunden wäre (Nds. OVG, Beschl. v. 10.11.2008 - 5 ME 260/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2009 - 5 ME 437/08

    Untersagung der Besetzung einer umstrittenen Stelle bis zur bestandskräftigen

    Diese Anordnung ist aber gerade insoweit nicht rechtens, als mit der weiteren Anwendung der Regelungen des Runderlasses eine Abweichung von zwingenden Vorschriften des § 40 NLVO - wie etwa derjenigen des § 40 Abs. 3 Satz 4 NLVO über die für das Gesamturteil zu verwendenden Rangstufen - verbunden wäre (Nds. OVG, Beschl. v. 10.11.2008 - 5 ME 260/08 -, veröffentlicht in juris und in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 7 ME 57/14

    Abfall; Bedenken; Untersagung; Versiegelung; Zuverlässigkeit

    Eine Konstellation, in welcher dem Beschwerdeführer ein unbotmäßiges "Aufsparen" von Gründen entgegengehalten werden könnte (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 10.11.2008 - 5 ME 260/08 -, juris; noch weiter gehend: Senat, Beschl. v. 13.04.2007 - 7 ME 37/07 -, juris) oder erst nach der erstinstanzlichen Entscheidung entstandene Tatsachen vorgetragen werden, welche es rechtfertigen könnten, ein Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO anzustrengen (vgl. Senat, Beschl. v. 11.12.2012 - 7 ME 131/12 -, juris), ist hier nicht gegeben.
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2009 - 8 ME 138/09

    Vorläufiger Rechtsschutz, Schwangerschaft, deutsches Kind,

    Die Beschwerde kann grundsätzlich auf innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO neu entstandene und vorgetragene Tatsachen gestützt werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.11.2008 - 5 ME 260/08 -, juris, m.w.N.), hier also auch auf die erstmals im Beschwerdeverfahren vorgetragene Tatsache, dass der deutsche Staatsangehörige ... am 13. Juli 2009 die Vaterschaft für das noch ungeborene Kind der Antragstellerin zu 1) anerkannt hat.
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